Cookie-Einstellungen
Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Andere Cookies, die den Komfort bei Benutzung dieser Website erhöhen, der Direktwerbung dienen oder die Interaktion mit anderen Websites und sozialen Netzwerken vereinfachen sollen, werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt.
MILOSTAR
Metall-, Lack-, Kunststoffreiniger mit Oberflächenschutz
Einzeln bestellbar oder in Verpackungseinheit: Karton (6 Stück)
Kein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB). Verkauf ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), d.h. Personen/Unternehmen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Für die mechanische Entfernung von stark haftenden Verschmutzungen wie Kalk,... mehr
Anwendungsbereiche
Für die mechanische Entfernung von stark haftenden Verschmutzungen wie Kalk, Atmosphärenschmutz, Ruß, Nikton, Eddingstriche, Anlaufstellen auf Metall. Für alle wasserfesten Oberflächen wie Edelstahl, Aluminium, Silber,Kupfer, Messing, Kunststoffe, Marmor, Glas, Ceran geeignet. Geeignet auch zur Anwendung in Lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Ideal für die Thekenreinigung in Gaststätten.
Wirksamkeit
Abriebspuren
Kalk
Kalkseife
Organische Verschmutzungen
Rost
Zementschleier
Materialverträglichkeit
empfohlen
nicht geeignet
Keine Haftung für Schäden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte beachten Sie auch die Anwendungshinweise im Reiter Anwendung!
auf zu reinigende Oberfläche oder kratzfreies Reinigungstextil geben und... mehr
Anwendungsanleitung
auf zu reinigende Oberfläche oder kratzfreies Reinigungstextil geben und ohne Druck verteilen, anschließend gründlich mit klarem Wasser nacharbeiten bzw. mit sauberem Reinigungstextil die Rückstände aufnehmen.
Vor Gebrauch schütteln.
Nicht zur Verwendung auf Fußböden geeignet.
Nicht auf Arbeitsflächen aufbringen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen.
Zubehör
Kein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB). Verkauf ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), d.h. Personen/Unternehmen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Zuletzt angesehen