Hygiene in Bäckereien, Cafés, Imbissbuden und Restaurants, die auf Essen zum Mitnehmen/Abholen umgestellt haben
Grundsätzlich gilt auch in Zeiten von Corona die bisherige „Gute Hygienepraxis“ bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Hier gibt es genaue Vorgaben, an die man sich bisher bereits halten muss.
Obwohl im Umgang mit Lebensmitteln immer schon ein hohes Maß an Hygiene praktiziert wird, so sind es doch immer wieder dieselben Fehler, die im Umgang und vor allem im Verkauf mit Lebensmitteln gemacht werden.
Auf folgende Situationen in der alltäglichen Arbeit sollte gerade jetzt in Zeiten von Corona geachtet werden:
1. Trennung von „reinen“ und „unreinen“ Tätigkeiten
Das Tragen von Handschuhen vermittelt den Eindruck von Sauberkeit. Handschuhe sollten allerdings getragen werden, um die eigenen Hände zu schützen. Und zwar gerade dann, wenn diese vorgeschrieben und sinnvoll sind (z.B. bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Umgang mit gekennzeichneten Mitteln und bei „Feuchtarbeiten“). Das Gegenteil ist jedoch der Fall, sobald mit den Handschuhen saubere Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände berührt werden („reine Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln“) und im nächsten Moment Geld und Kasse zum Abrechnen. Sogar nur durch das Ablegen von Handschuhen können Hände mit den verunreinigten Außenflächen der Handschuhe kontaminiert werden. Ein ständiges An- und Ablegen von Handschuhen ist daher nicht zu empfehlen.
Die mögliche Lösung ist relativ einfach:
„Unreine“ Tätigkeiten, wie Abrechnung/Bezahlung, Reinigung und Entsorgung sollten klar von „reinen“ Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Zubereiten von Lebensmitteln oder das Arbeiten an einer Lebensmittelausgabe getrennt sein.
Zwei getrennt voneinander arbeitenden Mitarbeitern sind hier sinvoll.
2. Arbeiten im Wechsel zwischen "unreinen" und "reinen" Tätigkeiten
Beim Wechsel von „unreinen“ Tätigkeiten zu „reinen“ Tätigkeiten muss auf die Handhygiene (wie das Händewaschen und desinfizieren) geachtet werden. Auch muss die Arbeitskleidung (zum Beispiel der Mundschutz und der Arbeitskittel) gewechselt werden.
3. Essensausgabe
Essensboxen, die zusammen mit den Speisen an den Kunden ausgegeben werden, gehören auf die Seite der „reinen“ Tätigkeiten und müssen bis zur Ausgabe an den Kunden hygienisch sauber sein und bleiben!"
4. Entgegennahme des Essens nach Bezahlung
Wir empfehlen dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die sauberen, gekauften Lebensmittel nach dem Bezahlvorgang („unreine“ Tätigkeiten) mit sauberen Händen entgegennehmen zu können. Hier könnte man dem Kunden geeignetes Händedesinfektionsmittel vor der Warenausgabe bereitstellen und freundlich darauf hinweisen, sich die Hände nach dem Bezahlvorgang zu desinfizieren.
5. Mund- und Nasenschutz
Das Tragen eines Mund- und Naseschutzes (MNS) nach DIN EN 14683: 2019-6, sowohl bei „reinen“ wie auch bei „unreinen“ Tätigkeiten wird eine zukünftige Vorgabe in der Gastronomie sein und sollte bereits jetzt schon praktiziert werden!
„Die starken 3“ für die Küche: | |
DESIFOR AM | Flächendesinfektionsmittel |
GASTRO PUR | Öl- und Fettlöser |
PEROCID | Kalklöser |
„Die starken 3 ECO“ für die Küche: | |
DESIFOR AM | Flächendesinfektionsmittel |
GASTRO PUR ECO | Öl- und Fettlöser |
PEROCID ECO | Kalklöser |
„Die starken 3 gebrauchsfertig“ für die Küche: | |
DESIFOR SD | Flächendesinfektionsmittel |
GASTROFEE | Öl- und Fettlöser |
PEROFEE | Kalklöser |
für die gezielte Zwischendesinfektion von kleinen Flächen: | |
DESIFOR QUICK | Schnelldesinfektionsmittel |
für die Desinfektion der Hände | |
CIMOCID | Händedesinfektionsmittel |
Händedesinfektion Ethanol 70% | Händedesinfektionsmittel |
Händedesinfektion Ethanol 80% | Händedesinfektionsmittel |
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