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Corona

Wiedereröffnung Ihrer Sportstätte

Stand 13. Mai 2020

Sie fragen, wir antworten!

Warum soll ich ein Pandemie-Hygienekonzept zur Wiedereröffnung meiner Sportstätte vorhalten?
Ziel ist es, den Vereinssport im ersten Schritt im Freien und in Folge in der Halle sicher zu stellen. Dabei werden Rechtssicherheit gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) und länderspezifische und kommunale Vorgaben eingehalten.
Alle Maßnahmen der Hygiene dienen dazu, dass sich die Mitglieder nicht durch den Vereinssport anstecken.

Benennen Sie eine hygienebeauftragte Person innerhalb der Vereinsstruktur!

Welche allgemeinen Hygieneanforderungen sind einzuhalten?

  • Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten am Trainings-/Spieltag müssen frühzeitig vor Ankunft der Teams auf dem Trainingsgelände abgeschlossen sein.
  • Die Grundfläche des zur Verfügung stehenden Trainingsplatzes / Raumes bestimmt die maximale Anzahl der zeitlich agierenden Sportler und Betreuungspersonen.
  • Machen Sie keine Team-Fotos oder Freundschafts-Gruppenbilder (Hintergrund Abstand 1,5 m).
  • Klären Sie alle Mitglieder über die Einhaltung der geltenden Basishygienemaßnahmen auf.
  • Notieren Sie das Anbruchs-Datum auf den Gebinden der Produkte für die Händehygiene (Tag/Monat/Jahr), da Produkte wie Desinfektionsmittel eine Haltbarkeit von ca. 6 Monaten und Kosmetika (wie Seife und Creme) von ca. 12 Monaten besitzen.
  • Beschaffen Sie ausreichend PSA (Persönliche Schutzausrüstung) wie zum Beispiel Einmalhandschuhe (chemikalienbeständig) und Mund-Nasen-Schutz.
  • Arbeiten Sie ein Wegeführungskonzepts für das Sportgelände aus und setzten Sie dieses um (Außen- und Hallenbereich).
  • Telefonkonferenzen oder Online-Meetings (wie zum Beispiel Microsoft Teams oder Skype) sind als alternative Versammlungs- oder Meeting-Formen zu bevorzugen. Vereinstagungen und Versammlungen sind nur unter strenger Einhaltung der Hygieneetikette und unter Berücksichtigung der Raumausstattung sowie den länderspezifischen Vorgaben möglich.
  • Halten Sie die Meldepflichten und -modalitäten gem. IfSG (=Infektionsschutzgesetz) und kommunalen Vorgaben ein.
  • Führen Sie keine Übungselemente mit Körperkontakt aus (Trainingsplan konkretisieren und umstellen).
  • Nutzen Sie nur Räume mit ausreichend Lüftungsmöglichkeit oder mit entsprechender Raumlufttechnischer Anlage (21°C, Luftfeuchtigkeit 50-60%).


Wen muss ich, in Abhängigkeit meiner Organisationsform (Eigen- oder Fremdreinigung) mit der Umstrukturierung der Reinigungsarbeiten beauftragen?
Bei Eigenreinigung ist die zuständige Abteilung für Facility Management zu beauftragen.
Bei Fremdreinigung ist der Verantwortlichen Ansprechpartner des Dienstleisters zu beauftragen.
Ziel der Beauftragung ist eine Anpassung des Leistungsverzeichnisses, Ihrer Räumlichkeiten für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, auf geltende kommunale Regelungen.


Wie sichere ich Infektionsschutz in den Trainingspausen?

Folgendes ist zu hier beachten:

  • Versetzte Pausenzeiten auch innerhalb einer Mannschaft
  • Spiel- und Trainingspausen anpassen auf räumliche Gegebenheiten, nur im Freien möglich, da in den Hallen kein entsprechend großer, separater Gemeinschaftsraum zur Verfügung steht, wenn alle Hallen/-räume zeitgleich genutzt werden
  • Fenster und Dachluken müssen komplett zu öffnen sein, ansonsten nutzen Sie raumlufttechnischen Anlagen. Lüften Sie mindestens in jeder Pause und unter Aufsicht vom Trainer.
  • Maßnahmen zur Einhaltung 1,5 m Mindestabstand auf dem Boden/Wand anbringen


Wie sichere ich Infektionsschutz im Sanitärbereich? 

Folgendes ist zu hier beachten:

  • Versetzte Pausenzeiten und damit vereinfachte Einhaltung der Hygienemaßnahmen (z. B. 1,5 m Anstand)
  • Sanitärbereich mit Eingangskontrolle oder Begleitung an die Sanitärbereichstür (hierzu zählt nicht die innenliegende Toilettenkabinentür) In der Sanitäranlage ist die Nutzeranzahl abhängig von der Grundfläche der Sanitäranlage.
  • Per Schild am Eingang mit Hinweis auf die maximale Personenanzahl in Abhängigkeit der Grundfläche (zum Beispiel maximal 2 Personen)

Mädchentoilette:
2 Toiletten von 4 aktiv
 

Grün = nutzbar/offen
Rot = gesperrt

Jungentoilette:
2 Toiletten von 4 aktiv;
3 Urinale gesperrt
 

Grün = nutzbar/offen
Rot = gesperrt; gilt auch für die Urinale


  • Fenster und Dachluken müssen komplett zu öffnen sein, ansonsten nutzen Sie raumlufttechnischen Anlagen.
  • Ausreichend Flüssigseife zur Verfügung stellen (ggf. auch durch Personal während des Tages aufzufüllen)
  • Ausreichend Einwegpapierhandtücher zur Verfügung stellen (ggf. auch durch Personal während des Tages aufzufüllen)
  • Idealerweise Auffangbehälter (idealerweise Tretmülleimer) für z. B. Papierhandtücher, Abfall und Hygieneartikel zur Verfügung stellen
  • Nicht genutzte Waschplätze und Duschen sind während des Sportbetriebs weiterhin anhand eines Spülplans gemäß Trinkwasser-Verordnung zu spülen (alle 72 h Heißwasserleitung, mind. 5 min.)
  • Ausstattung der Waschplätze
    • Seifen + Möglichkeit zur Händetrocknung (idealerweise Papierhandtücher) sowie idealerweise Spender für alle Utensilien (siehe Darstellung „System-Kit“)
    • oder Händedesinfektionsmittel (an Stellen wo Händehygiene erforderlich, jedoch aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar ist)
    • Tretmülleimer für Abfall und Hygieneartikel bereitstellen
    • Mülltüten zur Reduktion des Kontaminationsrisikos verwenden


Welche grundsätzlichen Hygieneregeln gilt es einzuhalten?

  • Keine Handshakes zur Begrüßung
  • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaft
  • Möglichst, das regelmäßige Fassen in das eigene Gesicht vermeiden, besonders an Augen, Mund oder Nase

Laden Sie sich hier den Aushang „Wir reinigen nach Empfehlung des Robert-Koch-Instituts“ herunter.
Laden Sie sich hier die Infografik für die Handhabung von Masken herunter.
 

Welches persönliche Hygiene-Verhalten müssen die Sportler einhalten?
  • Grundsätzlich gilt es, die Basis-Hygienemaßnahmen wie bereits beschrieben einzuhalten
  • Sportkleidung und –schuhe bis auf weiteres außerhalb der Sportstädte aufbereiten/waschen. Nicht mit Kleidung der Familienangehörigen waschen
  • Kein Spucken von Mund- und Nasensekret auf das Sportgelände
  • Stets personifizierte Getränkeflasche nutzen

 
Wie sieht Ihre Eingangskontrolle zum Sportgelände aus? 

  • Beauftragen Sie ein Vereinsmitglied oder Trainer als Zugangskontrolleur.
  • Für jede Trainingsgruppe und -tag gilt es Teilnehmerlisten/Anwesenheitsliste (von … bis und inkl. Trainerstab, zwecks Rückverfolgbarkeit) zu erstellen und auszufüllen (personenbezogene Daten wie Adresse, Rufnummer sind hierzu datenschutzverordnungkonform vorzuhalten). Holen Sie Freigaben im Rahmen des Datenschutzes inkl. der Erziehungsberechtigten ein.
  • Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Vereinsmitglieder gleichzeitig zum Training auf das Gelände kommen.
  • Nach Trainingsabschluss soll dafür gesorgt werden, dass auf dem Weg zu den Ausgängen und Parkplätzen, Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
  • Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Sportstätte Warteplätze für die Abholung der Kinder befinden, muss nach Trainingsschluss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.
  • Übergeben Sie die Kinder durch Aufsichtsperson an z. B. duch den Trainer.
  • Messen Sie die Temperatur digital an Stirn oder Ellenbeuge bei Betreten des Trainingsgeländes.
  • Trainieren Sie ohne Publikum/Zuschauer auf dem Sportgelände.
  • Führen Sie eine Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Sportstätte durch, sofern kein Handwaschplatz zur Verfügung steht.
  • Feste Zuordnung von Sportlern und Trainern. Gemeinsamer Weg zur Wirkungsstätte.
 

Wie dokumentiere ich mögliche Kontaktpersonen pro Trainingseinheit?
Dokumentieren Sie die teilnehmenden Personen/Vereinsmitglieder beim Betreten des Trainingsgelände gem. Datenschutzverordnung oder „Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzverordnung)“, damit Kontaktpersonen bei einer Corona-Infektion ermittelt und kontaktiert werden dürfen.

Welche Hygienemaßnahmen müssen auf und rund um das Spielfeld eingehalten werden?

  • Führen Sie am Trainingsende und zum Schutz bei Trainerwechsel (ohne vorangegangener Reinigung gem. Leistungsverzeichnis) eine Desinfektion von Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt durch:
    • Trainingsgeräte
    • Torumrandung
    • Sitzbänke
    • Trainer- und Schiedsrichterequipment (sofern nicht personifiziert wie z. B. Signalfähnchen und Strategietafeln, Trainingsparcours-Equipment)
  • Lassen Sie Türen und Tore, sofern die Möglichkeit besteht, offen stehen (und die Brandschutzauflagen dies einräumen) bzw. versehen Sie diese mit einem Stopper, um den häufigen Hand- und Hautkontakt zu minimieren.
  • Nutzen Sie die Sitzplätze-/Bänke im Abstand von > 1,5 m und mit Maske (MNB (Mund-Nasen-Bedeckung), MNS (Mund-Nasen-Schutz)).

 

Welche Hygienemaßnahmen müssen beim Hallensport inklusive Kabinenbereich eingehalten werden?

  • Lassen Sie Türen und Tore sofern die Möglichkeit besteht, offen stehen (und die Brandschutzauflagen dies einräumen) bzw. versehen Sie diese mit einem Stopper, um den häufigen Hand- und Hautkontakt zu minimieren.
  • Nutzen Sie die Sitzplätze-/Bänke im Abstand von > 1,5 m und mit Maske (MNB (Mund-Nasen-Bedeckung), MNS (Mund-Nasen-Schutz)). Zusätzlich können Sie eine Trennwand zwischen den Plätzen anbringen.
  • Entzerren Sie die Kabinennutzung durch versetzte Anfangs-, End- und Pausenzeiten.
  • Nutzen Sie wenn möglich freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidemöglichkeiten.
  • Minimieren und beaufsichtigen Sie die Aufenthaltsdauer in den Kabinen so gut wie möglich vor und nach dem Training.

 

Laden Sie sich hier das Pandemie-Hygiene-Konzept als PDF herunter. Sie können Ihr eigenes Logo einfügen.

Hier finden Sie die von uns empfohlenen Hygienemaßnahmen für Personal und Sportler inklusive Produktempfehlungen.

 


 

Quellen und Verweise:

RKI (Robert-Koch-Institut): https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
BG (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung): https://www.dguv.de/de/ihr_partner/kita_schule_uni/index.jsp
BZgA (Bundezentrale für gesundheitliche Aufklärung) à Siehe u. a. Broschüre „Hygiene-Kinderleichter   Schutz vor Infektionskrankheiten“: www.Infektionsschutz.de, https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialiendownloads.html
Bundesministerium für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/
Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
Muster IfSG Leitfaden am Bsp. Hessen: https://soziales.hessen.de/sites/default/files/HSM/isfg_leitfaden_kinderbetreuung.pdf
Hygiene-Tipps-fuer-kids: https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/ 
Beuth-Verlag – DIN: https://www.beuth.de/
BR24: www.br.de
Task Force Sportmedizin / Sonderspielbetrieb im Profifußball: https://media.dfl.de/sites/2/2020/04/2020-04-23-Task-Force-Sportmedizin_Sonderspielbetrieb_1.pdf

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